Spielregeln

§1

Gesucht waren experimentelle Audiominiaturen zu einem beliebigen Thema.

§2

Diese Audiominiaturen sollten mindestens drei und höchstens fünf Minuten lang sein.

§3

Eine Audiominiatur kann alles sein, was hörbar und kurz ist: Hörspiel, Stimme, Musik, Lesung, Geräuschcollage, dramatische Szene oder was Dir sonst noch einfällt.
Wir suchten zuletzt nach Audiominiaturen, die sich in der Tradition der akustischen Kunst oder Ars Acustica verstehen.

§4

Die Beiträge konnten per e-mail als MP3 oder per Post auf CD, DAT, Cassette oder Minidisc an den Rundfunk Berlin-Brandenburg, Hörspiel- und Radiogeschichten, Kennwort: hoerspielbox, 14046 Berlin gesandt werden.

§5

Für einen Beitrag konnten die Sounds aus dem Archiv verwendet werden. Auch selber produzierte Sounds waren erwünscht.
Bei Verwendung von Musik oder Texten von anderen Personen, ist grundsätzlich zu empfehlen, die Rubrik Rechte anzuklicken und genau zu lesen, was dabei zu beachten ist.

§6

Leider hält der neue RBB für solche Nachwuchsprojekte keine Sendezeit und noch weniger Geldmittel bereit, sodass die Aktion eingestellt werden musste. Allmählich gibt es aber in verschiedenen Sendern einen Trend zurück zu Kurzhörspielformen. Erst Mitte der 90er Jahre waren die letzten Sendeplätze solcher Art abgeschafft worden. Es kann sich heute also wieder lohnen, mal die verschiedenen Radioprogramme zu studieren und neue Sendeplätze zu erobern.

§7

So lief die Aktion beim SFB (ab Mai 2003 RBB): Die Redaktion für Hörspiel und Radiogeschichten des Senders wählte unter den Einsendungen die sendefähigen Beiträge aus. Wurde ein Beitrag nicht gesendet, so erhielt man dafür eine detaillierte Begründung. Der Rechtsweg war ausgeschlossen.

§8

Wurde ein Beitrag gesendet, erhielt man 150,- € Sendehonorar und wurde womöglich berühmt.