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Spielregeln |
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§1 |
Gesucht waren experimentelle Audiominiaturen zu einem beliebigen Thema.
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§2 |
Diese Audiominiaturen sollten mindestens drei und höchstens
fünf Minuten lang sein. |
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§3 |
Eine Audiominiatur kann alles sein, was hörbar und
kurz ist: Hörspiel, Stimme, Musik, Lesung, Geräuschcollage,
dramatische Szene oder was Dir sonst noch einfällt.
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§4 |
Die Beiträge konnten per e-mail als MP3
oder per Post auf CD, DAT, Cassette oder Minidisc an den Rundfunk Berlin-Brandenburg,
Hörspiel- und Radiogeschichten, Kennwort: hoerspielbox, 14046 Berlin
gesandt werden. |
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§5 |
Für einen Beitrag konnten die Sounds aus dem Archiv
verwendet werden. Auch selber produzierte Sounds waren erwünscht. |
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§6 |
Leider hält der neue RBB für solche Nachwuchsprojekte keine Sendezeit
und noch weniger Geldmittel bereit, sodass die Aktion eingestellt werden musste. Allmählich
gibt es aber in verschiedenen Sendern einen Trend zurück zu Kurzhörspielformen. Erst Mitte der 90er Jahre
waren die letzten Sendeplätze solcher Art abgeschafft worden.
Es kann sich heute also wieder lohnen, mal die verschiedenen Radioprogramme zu studieren und neue Sendeplätze
zu erobern.
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§7 |
So lief die Aktion beim SFB (ab Mai 2003 RBB): Die Redaktion für Hörspiel und Radiogeschichten
des Senders wählte unter den Einsendungen die sendefähigen Beiträge
aus. Wurde ein Beitrag nicht gesendet, so erhielt man dafür
eine detaillierte Begründung. Der Rechtsweg war ausgeschlossen.
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§8 |
Wurde ein Beitrag gesendet, erhielt man 150,- € Sendehonorar und wurde womöglich berühmt.
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