Rechte

Sampling (=klauen von fremden Sounds) ist eine tolle Sache. Warum etwas völlig neues kreieren, wenn die Welt voller guter Texte und Musik ist? Aus dem reichhaltigen Angebot, meistens schön handlich auf CD, Tape, im Internet oder LP vorhanden, wählt man ein Stück aus und verwendet es für seine eigene Schöpfung. Geladen in ein Editierprogramm des Computers, kann der gewählte Ausschnitt zu den eigenen Tönen und Texten gemischt werden.

Technisch ist das natürlich möglich. Doch gibt es beim Samplen Regeln, die unbedingt zu beachten sind. Bereits veröffentlichte Werke, also Text und Bild und Ton, sind geistiges Eigentum. Sie gehören demjenigen, der sie erdacht und erschaffen hat. Ebenso wie bei materiellem Eigentum, z.B. einem Auto, darf man sie nicht ungefragt benutzen.

In den meisten Fällen sind die Veröffentlichungen urheberrechtlich und verwertungsrechtlich geschützt. Der Schutz wird durch ein extrem unübersichtliches und äußerst kompliziertes Gesetzeswerk national und international geregelt. Wer unerlaubt verwertet, macht sich strafbar. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.

Dennoch können fremde Materialien in die eigene Produktion einfließen. Schließlich braucht man nur das Radio einzuschalten, um sich davon zu überzeugen. Viele Songs kommen einem verdammt bekannt vor. Die Klassiker der Popgeschichte werden, leicht frisiert, immer wieder neu ins Rennen geschickt. Man muss jedoch in einem solchen Fall die verwendeten Materialien beim Urheber oder dessen Vertreter (i.d.R. Verlage und Label) anmelden.

FÜR DIE WETTBEWERBSBEITRÄGE GILT GRUNDSÄTZLICH:

Alle in der hoerspielbox bereitgestellten Samples stehen frei zur Verfügung!

Der Eigenanteil an den von Euch eingereichten Stücken sollte im Vergleich zum Anteil an Fremdmaterial überwiegen. Dann habt Ihr gute Chancen, selbst als Urheber anerkannt zu werden.

Radiosender verfügen über spezielle Verträge mit den Verwertungsgesellschaften und der GEMA. Sollte Euer Stück im Programm von SFB/ORB (oder anderer Rundfunkanstalten) gesendet werden, melden die Sender die von Euch eventuell verwendeten Texte und Musikstücke. Deshalb müsst Ihr für Eure Produktion genau aufschreiben, welche Fremdmaterialien Ihr verwendet habt. Wichtig ist auch, die genaue Länge der Stücke in Sekunden anzugeben. Wir haben ein Formular zum downloaden (6 KB) für Euch vorbereitet. Füllt es aus und schickt es zusammen mit Eurer Produktion an die Adresse des hoerspielbox-Wettbewerbs.

Bei einer Veröffentlichung auf der website hoerspielbox.de ist das Ganze komplizierter und muss im Einzelfall geklärt werden.

Im Folgenden haben wir einige, knapp kommentierte Verweise aufgelistet, die einen Einblick in die Rechtsprechung und Gesetzeslage gewähren sollen. Wir möchten Euch die Lektüre der Seiten empfehlen, da das schönste Stück einfach nicht veröffentlicht werden kann, wenn die geltenden Rechte missachtet wurden. Viel Spaß und Erfolg beim Ausflug in den Dschungel der Urheber- und Verwertungsrechte...

1) Die Medienberater der TU-Berlin stellen eine Sammlung von Aufsätzen zur Verfügung, die recht anschaulich in die Thematik einführen. Die Texte können auch heruntergeladen werden.

http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/

Besonders zu empfehlen sind die Texte von...

Joachim Elsner
Urheberrecht und Berichterstattung - Allgemeine Einführung in das deutsche Urheberrecht (Stand April 1997, 45 kb).

Joachim Elsner
Urheberrecht und Multimedia - Die Implikationen des Urheberrechtes für Multimediaproduktionen (Stand Mai 1997, 13 kb).

Stefan Mose
Musik und Multimedia - Eine überblicksartige Einführung in ausgewählte Rechtsfragen (Stand März 1997, 53 kb).

J. Elsner, St. Mose
Das Recht am eigenen Bild - Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Normen (Stand Juni 1997, 28 kb).

2) Auf der Seite der TU finden sich Verweise zu weiteren Web-Sites medienrechtlichen Inhalts. Wir haben diese für Euch durchgesehen und aktualisiert. Stand VI/2000:

http://www.netlaw.de/ Site des Rechtsanwalts Tobias Strömer. Enthält Gesetzes- und Entscheidungssammlungen zum Thema Onlinerecht.

http://www.gema.de/ Online-Informationen der GEMA.

http://www.gi-ev.de/beiraete/vg-wort.html weitere Verwertungsgesellschaften.

http://www.compuserve.de/bc_recht/gesetze/ umfangreiche Sammlung deutscher Gesetzestexte mit Möglichkeit zur Volltextsuche.

http://www.jura.uni-tuebingen.de/ri/ Juraserver Rechtsinformatik der UNI-Tübingen mit interessanten Beiträgen zum Computerrecht.

http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/ Juraserver der UNI-Saarbrücken u.a. mit diversen Gesetzestexten.

http://home.pages.de/~Ela Umfangreiche, gut geordnete Linksammlung.